Liebe Gäste,
ab Montag, den 23.08.2021 gilt einen neue Landesverordnung. Diese hat Gültigkeit bis einschließlich 19. September 2021. Die vollständige Landesverordnung Schleswig-Holsteins finden Sie hier.
Veränderungen finden insbesondere in Bezug auf die Testpflicht statt, die nun wie folgt wieder eingeführt wird:
Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) für folgende Bereiche vorlegen:
- Besuche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Innengastronomie
- Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen
- Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
- Sport in Innenbereichen (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
- Beherbergung (Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts)
- Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Einrichtungen außerschulischer Bildung
Wenn Sie bereits gebucht haben, erhalten Sie vor Ihrer Anreise aktuelle Informationen per E-Mail für Ihren sicheren Urlaub. Über die aktuell geltenden Bedingungen können Sie sich auf dieser Seite im nächsten Abschnitt informieren.
Wir bereiten uns auf Ihren sicheren und wohlverdienten Urlaub vor und hoffen sehr Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen.
Ihr Team von König Appartement | Sylt